Organisation, Stände und Ämter des Ordens - von Thorsten Ringel

Stände des Orden

Eigentlich gab es für die Aufnahme neuer Ritter in den Orden gewisse Bedingungen, die aber nicht immer beachtet wurden.

So kam es zur Ausprägung zweier Rittertypen, den Rechtsrittern, diese mussten 16 adlige Ahnen nachweisen können und den Gnadenritter, dies waren besonders tapfere und verdienstvolle Männer, die ohne die Adelsprobe in den Ritterstand aufgenommen wurden,wobei sie vorher die Profeß abgelegt haben mussten und dabei die Erlaubnis zum tragen des Ordensgewandes erhalten haben.

Nur die Rechtsritter durften die höchsten Ordensämter erlangen und bekleiden. Die Regel von Raimund le Puy sagt über die Adelsabstammung von Rittern nichts, das war aber im damaligen Weltbild als selbstverständlich angesehen. Erst der Großmeister Hugo de Revel ließ am 19.September 1262 diese Bestimmungen schriftlich in den Ordensregeln festhalten.

Die Sprache im Orden war bis ins 19. Jh. französisch, da die meisten Ordensmitgliederaus dem franz. Sprachgebiet kamen.

Außer den Rittern gab es noch weitere Stände, nichtadlige Serganten, Servienten und Kaplanen und in lockerem Verbund die Gruppe der weltlichen Donaten, die später dann oft in die Reihen des Ordens aufgenommen wurden.Außerdem gab es noch die Confratres, vornehme leute die dem Orden Schenkungen machten und dafür die Exemtion erhielten, d.h. die gleiche Stellung wie der Orden, also eine Befreiung gegenüber bischöflicher und fürstlicher Gewalt. Bei den Schwestern gab es dementsprechend Consorores.

Aufnahme in den Orden

Gemäß den Statuten zur Aufnahme neuer Ordensmitglieder musste zuerst die Zustimmung des Ordenskapitels eingeholt werden, dies war ein Mehrheitsbeschluß der anwesenden Brüder des Kapitels, danach musste die Zustimmung des Großmeisters eingeholt werden.

Nun wurde der Kandidat vor den Großmeister geführt, der ihn auf die Bedeutung des Ordens und seine hohen Ziele hinwies. Zum Abschluß gab der Großmeister folgendes zu bedenken:

Ihr irret aber, wenn Ihr dergleichen begehrt, weil Ihr wisset, dass wir viele Pferde haben, und weil Ihr meint, dass wir alles besitzen, was unserer Bequemlichkeit dient. Denn wenn Ihr zu essen wünscht, werdet Ihr fasten müssen, und wenn Ihr fasten wollt, wird man Euch befehlen, Euch hierhin oder dorthin zu begeben, weit übers Meer, an Orte, die Euch nicht behagen. Ihr werdet daher Euren eigenen Willen ganz und gar aufgeben müssen und Ihr werdet mehr Unbehagen in dieser Gemeinschaft erdulden müssen, als ich Euch heute sagen kann.'

Nach einer kurzen Pause fuhr er fort:

‚ Wollt Ihr all das auf Euch nehemen?'

Darauf hatte der Kandidat zu antworten:

‚Ja, wenn es Gott gefällig ist.'

Nun fragte der Großmeister einiges ab, ob der Kandidat verheiratet ist, einem anderen Orden angehört, ein Unfreier eines Herren ist und ob er eine Tat getan hat, die dem Orden belasten kann.

Dies muß der Kandidat jeweils verneinen.

Nun darf der Kandidat das Ordensgelübde leisten:

‚ Wir versprechen und geloben vor Gott und unserer lieben Frau und unserem Herrn, Johannes dem Täufer, in Gehorsam zu leben und zu sterben dem Oberen, den Gott uns geben wird. Wir geloben keusch bis in den Tod und ohne Eigentum zu sein, und versprechen, Diener und Sklaven unserer Herren Kranken zu werden.'

Darauf antwortet der Großmeister:

‚Wir werden Euch helfen und kleiden, aber mehr dürft Ihr vom Hause nicht verlangen. Wir nehmen Eure Seele und die Eures Vaters und Eurer Mutter und Vorfahren in unserer Gebete auf, und lassen Euch teilhaben an den guten Werken, die im Hause geleistet werden, bis an das Ende der Welt.'

Der Kandidat muß nun dreimal sein Schwert, das er gereicht bekommt hoch in die Luft erheben, zum Zeichen, dass er die Ungläubigen bedroht und wird damit Mitglied im Orden.

Aufbau des Ordens:

Nachdem der Orden auch das Rittertum mitübernommen hatte, wurde die Armen- und Krankenpflege den dienenden Brüdern (Servienten) überlassen, wärend die Kapläne in allen Besitzungen für den Gottesdienst und die Seelsorge zuständig waren. Die Ritter waren für den Waffendienst zuständig.

Geistliche Brüder mussten nicht adliger Abstammung sein, dessen Eltern durften aber keine Leibeigenen sein. Bei den Klerikern gab es drei Rangstufen, einfache Geistliche, Kapläne und Priore (nicht verwechseln mit den Verwaltern von Prioraten, die genauso genannt werden.) Jede Kommende hat einen Kaplan, Kapläne begleiteten auch das Heer oder die Flotte bei Unternehmungen. Jedem Priorat stand als Leiter ein Prior vor, dem alle Kapläne unterstanden.

Das gewählte Oberhaupt des Orden war der Großmeister, er verhielt sich wie ein regierender Monarch, die Ordensregierung war das Kapitel, als höchste Instanz, dieses war immer im jeweiligen Ordenssitz beheimatet und war ein enger Rat (ursprünglich war es die Versammlung alle in Jerusalem anwesenden Brüder.

Bereits Raimund le Puy benennt die weiteren hohen Ämter des Ordens, die als Executive des Kapitels arbeiten:

- Großkomtur, er war für alle Ordensgüter und die Versorgung des Heeres verantwortlich, außerdem war er Stellvertreter der Großmeisters

- Tresorier, er war der Finanzminister des Ordens

- Marshall, er war für die Bewaffnung und die Burgen zuständig

- Turkopolier, er war für die leichte Reiterei und die Bogenschützen verantwortlich

- Hospitaliter, er war für das Ordensspital und alle karitativen Dienste und Einrichtungen verantwortlich

- Großprior, er war der höchste kirchliche Würdenträger des Ordens

- Drapier, er war für die allgemeine Versorgung des Ordens zuständig.

Ab dem 15. Jahrhundert wurde den acht Zungen die einzelnen Ämter fest zugeordnet.

Zungen und Ämterzuordnung:

Zunge: Großpriorate Amt

Provence St.Gilles, Toulose Großkomtur

Auvergne Auvergne Marshall

Frankreich Frankreich, Aquitanien, Champagne Hospitaliter

Italien Messina, Capua, Lombardei, Pisa, Rom,

Venedig, Barlette Admiral (Amt seit Malta)

Aragon Navarra, Katalonien, Kastellanei von Emporta Großkonservator (ersetzte

Großprior)

England England, Irland Turkopolier

Deutschland Deutschlan, Böhmen-Österreich, Polen, Ungarn

Dakien (Skandinavien) Großbailli (Festungswesen,

Amt seit Rhodos)

Kastilien Kastilien-Leon, Portugal Großkanzler (Innen- und

Außenminister, neues Amt, da die Aufgaben des Tresorier dem Großkomtur übertragen wurden)

1782 n.Chr. wurde aus der englischen Zunge, die englisch-bayrische Zunge, die später mit der russischen vereinigt wurde. Die acht Zungen, oder auch Provinzen genannt wurden von Großkomturen, die aber Piliers, Baillis oder Großpriore genannt wurden und den Rat des Großmeisters bildeten, einen Beraterstab für den Großmeister.

Die Zentralverwaltung am Ordenssitz bestand aus vier weiteren Räten, dem ‚Obersten Rat', der die laufenden Geschäfte erledigte, dem ‚Geheimen Rat', der die Staats- und Chefsachen bearbeitete, dem ‚Großen Rat', einer einzuberufenden Berufungsinstanz für Entscheidungen der ersten beiden Räte. Und als viertes der ‚Rat der Schatzkammer', der über das Finanzwesen des Ordens zu entscheiden hatte.

Am Ordenssitz hatte jede Zunge eine eigene Herbege als Vertretung beim ‚Großen Rat'.


Quelle :

Ernst Staehle - ‚Johanniter und Templer'